NRW-Kommunen sollen leichter Bauland ausweisen können

In Nordrhein-Westfalen wird zu wenig gebaut. Wesentlicher Grund ist das Fehlen von geeignetem Bauland. Mit dafür verantwortlich ist der Landesentwicklungsplan (LEP), der zuletzt im Jahr 2017 noch von der rot-grünen Landesregierung geändert worden war. Er hatte den Zuwachs an Siedlungsflächen begrenzt. Die neue NRW-Koalition hat jetzt beschlossen, diese Vorgabe im LEP zu streichen.

In Nordrhein-Westfalen wird zu wenig gebaut. Wesentlicher Grund ist das Fehlen von geeignetem Bauland. Mit dafür verantwortlich ist der Landesentwicklungsplan (LEP), der zuletzt im Jahr 2017 noch von der rot-grünen Landesregierung geändert worden war. Er hatte den Zuwachs an Siedlungsflächen begrenzt. Die neue NRW-Koalition hat jetzt beschlossen, diese Vorgabe im LEP zu streichen.

Düsseldorf. Die NRW-Landesregierung will es Kommunen leichter machen, Bauland für den Wohnungsbau auszuweisen. Dazu plant das zuständige Wirtschaftsministerium entsprechende Änderungen im Landesentwicklungsplan (LEP). Der Entwurf für den neuerlich überarbeiteten LEP ist gestern im Kabinett beschlossen worden.

„Wir wollen Freiräume schaffen für gute Ideen und Zukunftsinvestitionen in Nordrhein-Westfalen, um den Wachstumsrückstand gegenüber dem Bund aufzuholen. Deshalb geben wir den Kommunen mehr Spielraum bei der Ausweisung von attraktiven Flächen für Wohnen und Gewerbe“, sagte Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart laut einer Pressemitteilung seines Ministeriums über das Reformvorhaben.

Zuwachs von Siedlungsflächen: Begrenzung wird abgeschafft

Das Änderungspaket enthält verschiedene Maßnahmen, die dem Wohnungsbau zu Gute kommen sollen. So wird im neuen Landesentwicklungsplan der Grundsatz fallen gelassen, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsflächen auf fünf Hektar zu begrenzen. „Das erleichtert die rechtssichere Ausweisung von Wohn- und Gewerbegebieten“, heißt es dazu in der Mitteilung des Wirtschaftsministeriums.

Mit dem angepassten LEP nimmt die Regierung außerdem den ländlichen Raum besonders in den Blick. Speziell Ortsteile mit weniger als 2.000 Einwohnern sollen leichter Flächen für den Wohnungsbau ausweisen können als bisher. Auch beim Thema Windkraft wird der Landesentwicklungsplan nachgebessert. Demnach sollen Windräder künftig einen Mindestabstand von 1.500 Metern zu Wohngebieten einhalten müssen. Dadurch wird verhindert, dass Neubauten von Windkraftanlagen die Attraktivität benachbarter Wohnlagen verringern und mögliche Bauherren abschrecken.

Änderungen sollen in einem Jahr in Kraft treten

Zu den geplanten Änderungen am LEP können als nächstes die Bürger, öffentliche Stellen und Verbände ihre Meinung sagen. Die Frist dazu läuft vom 7. Mai bis 15. Juli 2018. Die Stellungnahmen werden ausgewertet und vom Kabinett beraten, bevor der angepasste Landesentwicklungsplan in den Landtag kommt. Das Wirtschaftsministerium rechnet damit, dass der neue LEP im ersten Halbjahr 2019 in Kraft treten kann.

Ein Erlass aus dem Wirtschaftsministerium soll den Kommunen schon jetzt Handlungsmöglichkeiten im Rahmen des noch geltenden Rechts aufzeigen. Der Erlass verdeutlicht nach Angaben des Ministeriums, dass „Städte, Gemeinden und Regionalplaner durch längere Planungszeiträume höhere Gesamtflächen für Wohnen, Gewerbe und Industrie festlegen können“. Außerdem könnten sie bereits jetzt in Ortsteilen mit unter 2.000 Einwohnern neue Wohngebiete zumindest für die ansässige Bevölkerung ausweisen.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland verfasst.

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