Einbruchschutz: Was Eigentümer für ein sicheres Heim tun können

Der kommende Sonntag – der 28. Oktober 2018 – ist Tag des Einbruchschutzes! Und das aus gutem Grund: „Die dunkle Jahreszeit ist wieder da und damit steigt auch die Gefahr durch Wohnungseinbrecher“, warnt Prof. Dr. Peter Rasche, der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland. Sein Eigentümer-Verband gibt Tipps, wie man sich schützen kann und wie sich das finanzieren lässt.

Der kommende Sonntag – der 28. Oktober 2018 – ist Tag des Einbruchschutzes! Und das aus gutem Grund: „Die dunkle Jahreszeit ist wieder da und damit steigt auch die Gefahr durch Wohnungseinbrecher“, warnt Prof. Dr. Peter Rasche, der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland. Sein Eigentümer-Verband gibt Tipps, wie man sich schützen kann und wie sich das finanzieren lässt.

Düsseldorf. Zwischen Oktober und Februar sind Einbrecher besonders aktiv. Sie nutzen den Schutz der Dunkelheit – gerade bei schlecht beleuchteten Anwesen schlagen die Täter gerne zu. Besonders dunkle Ecken, Terrassen- und Kellereingänge nehmen sie ins Visier. „Eigentümer sollten auf eine ausreichende Außenbeleuchtung achten, um unerwünschte Besucher abzuschrecken. Dabei können Bewegungsmelder hilfreich sein“, empfiehlt Peter Rasche. Außerdem können Zeitschaltuhren die Rollläden und Lampen betätigen, damit das Haus bewohnt aussieht.

Gekippte Fenster sind offene Fenster und die sollte es nicht mehr geben, wenn man das Haus verlässt. Auch die Haustür nicht einfach zuziehen, sondern bitte abschließen“, mahnt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland. Es sollte zudem ein moderner Schließzylinder verbaut sein. Amayas Tipp: „Es gibt inzwischen Modelle, die sich nicht aufbohren lassen.“

Einbruchschutz verhindert mehr als 45 Prozent der Wohnungseinbrüche

Auch einbruchhemmende Fenster seien ratsam. „Mehr als 45 Prozent der Einbruchsversuche scheitern an solchen Sicherungen“, betont Rasche. Deren Nachrüstung müsse im Einzelfall nicht teuer sein. „Man kann außerdem Fördermittel von der KfW bekommen. Seit letztem Jahr werden schon Investitionen ab 500 Euro gefördert – und für dieses Jahr sind die Fördertöpfe nochmal aufgefüllt worden.“ Für die ersten 1.000 Euro sind bis zu 20 Prozent Zuschuss drin, darüber hinaus 10 Prozent.

Für die Mietwohnung gilt: Vermieter können selbst investieren und eine Modernisierungsmieterhöhung verlangen. „Alternative ist eine Modernisierungsvereinbarung. Dann kann der Vermieter die Maßnahmen machen lassen, der Mieter als Profiteur der Sicherungen die Kosten tragen“, ergänzt Amaya. Auf eigene Faust dürfen Mieter nur mit Erlaubnis des Vermieters handeln. Dabei sollte man schriftlich vereinbaren, was beim Auszug passiert: Rückbau oder Übernahme? Weitere Informationen zum Thema erhalten Mitglieder beim örtlichen Verein von Haus & Grund.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland verfasst.

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