Energetische Gebäudemodernisierung: NRW und Bayern wollen steuerliche Förderung

Die Klimaziele werden seit Jahren immer weiter verschärft – auch für den Gebäudesektor. Für Altbauten macht das teure energetische Sanierungen nötig. Klimaschutz und bezahlbares Wohnen geraten damit in einen immer stärkeren Konflikt. Die Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen fordern daher jetzt Steuervorteile für Eigentümer, die ihre Immobilien energetisch modernisieren.

Die Klimaziele werden seit Jahren immer weiter verschärft – auch für den Gebäudesektor. Für Altbauten macht das teure energetische Sanierungen nötig. Klimaschutz und bezahlbares Wohnen geraten damit in einen immer stärkeren Konflikt. Die Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen fordern daher jetzt Steuervorteile für Eigentümer, die ihre Immobilien energetisch modernisieren.

Düsseldorf/München. Die Wirtschaftsminister von Nordrhein-Westfalen und Bayern haben den Bund dazu aufgefordert, die energetische Gebäudemodernisierung steuerlich zu fördern. Damit wollen sie es Hauseigentümern ermöglichen, einen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele zu leisten. Das schreiben die Minister Andreas Pinkwart (NRW, FDP-Mitglied) und Hubert Aiwanger (Bayern, Landesvorsitzender der Freien Wähler) in einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz.

Pinkwart sagte dazu laut einer Pressemitteilung seines Ministeriums: „In der Sanierung des Altbaubestands liegt ein großer Hebel zur Minderung von Treibhausgasemissionen: Denn 62 Prozent des Gebäudebestandes wurden vor der 1. Wärmeschutzverordnung 1978 errichtet. Und rund 40 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland entfällt auf den Gebäudesektor.“ Ein Steueranreiz verbessere die Rahmenbedingungen für Investitionen in die energetische Gebäudesanierung.

Wirtschaftsminister wollen Sanierungsquote erhöhen

Die Sanierungsquote liege seit Jahren unverändert unter 1 Prozent, schreiben die beiden Minister weiter. Sie machen auch konkrete Vorschläge, wie ein Steueranreiz ihrer Meinung nach gestaltet sein sollte. Demnach sollen Eigentümer 20 Prozent der förderfähigen Sanierungskosten über drei Jahre hinweg von der Einkommenssteuer absetzen können. Wenn bei der Modernisierung ein Niedrigstenergiehaus entsteht, sollen die Eigentümer sogar 30 Prozent der Kosten von der Steuer abziehen können.

Die Förderung soll nach den Vorstellungen von Pinkwart und Aiwanger über zehn Jahre laufen, um Planungssicherheit zu gewährleisten. Allerdings möchten sie den Fördersatz jedes Jahr um einen Prozentpunkt absenken, um die Eigentümer zu einer möglichst zügigen Umsetzung ihrer Sanierungsmaßnahmen zu bewegen. Ein weiteres Manko: Pro Förderfall sollen maximal Investitionskosten in Höhe von 50.000 Euro anrechenbar sein.

Vorschläge zur Finanzierung begrenzen die Anreizwirkung

Außerdem soll die steuerliche Förderung nicht mit den bislang bereits bestehenden Fördermöglichkeiten kombiniert werden dürfen – also etwa mit den Förderprogrammen der KfW, der EEG-Umlage oder auch der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen. Damit soll offenbar verhindert werden, dass die steuerliche Modernisierungsförderung für den Bund zu teuer wird.

Die Wirtschaftsminister gehen zwar davon aus, dass sich das Programm ein Stück weit selbst finanzieren werde. Das hätten Abschätzungen von Experten ergeben. Denn: Das Programm würde die Konjunktur im Handwerk ankurbeln und dadurch Mehreinnahmen aus der Umsatz- und Gewerbesteuer, aber auch aus Lohnsteuer und Sozialabgaben der Handwerker nach sich ziehen. Offen bleibt dabei aber die Frage, wie viel Wachstum im Handwerk noch möglich ist. Der Fachkräftemangel führt bekanntermaßen schon heute zu Engpässen bei Handwerkern.

Zur Gegenfinanzierung der steuerlichen Förderung schreiben Pinkwart und Aiwanger schließlich auch: „Der Bund hat im Koalitionsvertrag vom 7. Februar 2018 finanzielle Mittel für die Umsetzung der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung vorgesehen. Diese Mittel sind nicht ausreichend und könnten durch einen Teil der freiwerdenden KfW-Mittel aufgestockt werden.“ Ob diese finanziellen Argumente den Bundesfinanzminister überzeugen können, bleibt abzuwarten.

Haus & Grund Rheinland Westfalen begrüßt Idee von Steueranreizen

Bei Haus & Grund Rheinland Westfalen sieht man den Vorstoß der Wirtschaftsminister grundsätzlich positiv. Der Präsident des Landesverbandes, Konrad Adenauer, sagte: „Der Bund hat strenge Klimaziele formuliert, auch für den Gebäudesektor. Diese Ziele sind nur zu erreichen, wenn die Eigentümer eine finanzielle Unterstützung für energetische Modernisierungen bekommen. Sonst werden Klimaschutz und bezahlbares Wohnen zu unvereinbaren Gegensätzen.“

Über die genaue Ausgestaltung einer steuerlichen Förderung müsse im Detail beraten werden. „Es ist schon heute nicht so leicht, einen Handwerker zu finden. Wenn mehr saniert wird und die Nachfrage steigt, wird das nicht leichter“, gibt Erik Uwe Amaya zu bedenken. Der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen meint: „Angesichts dessen ist es fragwürdig, die Förderung jedes Jahr zu reduzieren. Die Eigentümer können ihr Projekt gegebenenfalls gar nicht so schnell umsetzen.“

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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