Bald ist es soweit: Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer nach einem neuen Berechnungsmodell erhoben. Weil die Bundespolitik versprochen hat, die Reform solle aufkommensneutral erfolgen, haben viele Kommunen einfach schon im Vorfeld die Steuer deutlich erhöht. Das zeigt jetzt eine neue Auswertung der amtlichen Statistik. In NRW ist es für Mieter und Eigentümer besonders teuer.
Düsseldorf. Hohe Grundsteuer-Hebesätze sind in Deutschland in den letzten Jahren immer mehr zur Regel geworden. Hatten im Jahr 2005 noch 5 Prozent der deutschen Kommunen einen Hebesatz von mehr als 400 Prozent, fand sich im Jahr 2023 mit 53 Prozent mehr als jede zweite Kommune im Club der Hochsteuerstädte wieder. Ein niedriger Hebesatz von unter 300 Prozent war im Jahr 2005 noch bei 22 Prozent der Kommunen zu finden, vergangenes Jahr nur noch in 3 Prozent der Städte und Gemeinden.
Das geht aus einer Untersuchung der Beratungs- und Prüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY) hervor, die jetzt veröffentlicht wurde und Zahlen des Statistischen Bundesamts ausgewertet hat. Je höher der Hebesatz, desto größer fällt die Steuerlast für den einzelnen Steuerzahler aus. Damit haben die Kommunen in den letzten Jahren erheblich zur Verteuerung des Wohnens beigetragen – sowohl für selbstnutzende Eigentümer, als auch für Mieter, welche die Grundsteuer über die Nebenkostenabrechnung ebenfalls bezahlen.
Grundsteuer: Reform führte schon im Vorfeld zu Steuererhöhungen
Dieser langfristige Trend wurde durch die bevorstehende Reform – ab 2025 wird die Grundsteuer bekanntlich nach einem neuen Berechnungsmodell erhoben – noch einmal verstärkt. Die Fachleute von EY haben zuletzt eine "regelrechte Welle an Steuererhöhungen" festgestellt. Demnach haben im letzten Jahr 2.671 Kommunen ihren Grundsteuer-Hebesatz erhöht – mehr als ein Viertel der Städte und Gemeinden drehte damit an der Steuerschraube. Im Jahr 2022 waren es nur 13 und 2021 nur 8 Prozent gewesen.
Zugleich haben nur 0,4 Prozent der deutschen Kommunen – 49 von fast 10.800 – im letzten Jahr den Hebesatz gesenkt. Kein Wunder, dass der bundesdurchschnittliche Hebesatz um 18 Prozentpunkte auf 409 Prozent geklettert ist. Seit 2005 hat es keinen so starken Anstieg gegeben, wie EY feststellte. Damals waren es im Schnitt 317 Prozent gewesen. Dabei gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern. Den mit Abstand höchsten durchschnittlichen Hebesatz hat Nordrhein-Westfalen, das mit 577 Prozent weit über dem Bundesdurchschnitt liegt.
Grundsteuer in NRW besonders hoch
Dahinter folgt Hessen, dessen Kommunen im Schnitt 507 Prozent ansetzen, in Rheinland-Pfalz sind es 464 Prozent. Dort gab es allerdings einen besonders starken Anstieg zu beobachten, 4 von 5 Kommunen in Rheinland-Pfalz haben letztes Jahr den Hebesatz erhöht, um Einnahmeverluste auszugleichen, die sich aus einer Reform des kommunalen Finanzausgleichs ergeben hatten. Am günstigsten ist es dagegen in Schleswig-Holstein (348 Prozent), Bayern (355 Prozent) und Baden-Württemberg (370 Prozent).
Aus den Zahlen ergibt sich auch, dass die Kommunen in Deutschland im Jahr 2023 rund 15,1 Milliarden Euro Einnahmen aus der Grundsteuer erzielt haben. Die Grundsteuer ist neben der Gewerbesteuer die wesentliche Einnahmequelle der Kommunen, die außerdem die Hebesätze selbst festlegen können. Die schwierige Kassenlage insbesondere vieler Kommunen in NRW führt so über Grundsteuererhöhungen direkt zu einer Verteuerung des Wohnens vor Ort. Mehr Details zur Situation in Nordrhein-Westfalen sind dem NRW-Wohnkostenbericht 2024 von Haus & Grund Rheinland Westfalen zu entnehmen.
Dort finden Sie auch die Top-10 der höchsten und niedrigsten Grundsteuer-Hebesätze in NRW. Ganz besonders bemerkenswert ist dabei die Stadt Monheim: Bisher glänzte die Stadt am Rhein über Jahr stets mit einem der niedrigsten Hebesätze in NRW, liegt aktuell mit 282 Prozent noch immer deutlich unter 300. Doch im nächsten Jahr wird die Stadt mit einer drastischen Erhöhung auf 1.200 Prozentpunkte und damit den höchsten Hebesatz in NRW kommen (lesen Sie hier einen Bericht des Vereins Haus & Grund Langenfeld/Monheim dazu).
Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.
Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel nach seiner Veröffentlichung nicht mehr aktualisiert wird. Das Veröffentlichungsdatum ist über der Überschrift angegeben.