Haus & Grund: CO2-Komponente im Wohngeld ist richtig

In der Corona-Zeit kommt dem Wohngeld eine noch größere Bedeutung zu als sonst. Jetzt will der Bundestag den Zuschuss zu den Wohnkosten um eine CO2-Komponente ergänzen – um Mehrkosten durch die nächstes Jahr startende CO2-Bepreisung auszugleichen. Haus & Grund begrüßt den Schritt: So werden Umwelt- und Sozialpolitik sinnvoll miteinander verzahnt.

In der Corona-Zeit kommt dem Wohngeld eine noch größere Bedeutung zu als sonst. Jetzt will der Bundestag den Zuschuss zu den Wohnkosten um eine CO2-Komponente ergänzen – um Mehrkosten durch die nächstes Jahr startende CO2-Bepreisung auszugleichen. Haus & Grund begrüßt den Schritt: So werden Umwelt- und Sozialpolitik sinnvoll miteinander verzahnt.

Berlin. „Die CO2-Bepreisung bei Heizöl und Gas darf nicht zu Härten bei Wohngeldempfängern führen. Deshalb begrüßen wir, dass der Bundestag nun eine zehnprozentige Erhöhung des Wohngeldvolumens beschließen möchte“, sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin. Er verwies auf die Bedeutung des Wohngeldes für Personen mit niedrigem Einkommen.

„Gerade jetzt in Krisenzeiten zeigt sich, wie wertvoll dieses Instrument ist, um beispielsweise von Kurzarbeit Betroffene bei den Wohnkosten zu entlasten.“ Der Verbandspräsident ergänzte, dass das Wohngeld insgesamt besser bekannt gemacht werden sollte, gerade mit Blick auf die Corona-Krise. Vielen Mietern und selbstnutzenden Eigentümern sei das Wohngeld gar nicht bekannt, obwohl sie möglicherweise berechtigt wären.

Die CO2-Komponente im Wohngeld soll die Mehrkosten ausgleichen, die entstehen werden, wenn ab dem kommenden Jahr die Klimaschädlichkeit der Verbrennung von Öl und Gas einen Preis bekommen soll. Der Eigentümerverband Haus & Grund hatte sich im Grundsatz auch für eine CO2-Bepreisung ausgesprochen – allerdings in Form eines echten europäischen Zertifikatehandels. „Mit dem heutigen Bundestagsbeschluss werden wichtige umwelt- und sozialpolitische Ziele sinnvoll miteinander verzahnt“, fasste Warnecke zusammen.

Tipp: In NRW können Interessierte sich online ausrechnen, ob sie Anspruch auf Wohngeld haben und auch direkt online einen Antrag stellen. Mehr Informationen zum Wohngeldrechner gibt es hier.

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