Kabel-TV: Bundesrat gegen ersatzlose Abschaffung des Nebenkostenprivilegs

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) muss den Gesetzentwurf für eine Reform des Telekommunikationsgesetzes überdenken. Sein Plan, dass Vermieter die Kabelfernsehgebühren nicht mehr als Betriebskosten auf die Mieter umlegen dürfen, ist im Bundesrat auf Widerstand gestoßen. Das Votum der Länderkammer ist wohl nicht das Ende, sondern der Beginn einer längeren Diskussion.

Sitzung des Bundesrats am 12. Februar 2021: Novelle des Telekommunikationsgesetzes war Thema (Foto: Bundesrat/Dirk Deckbar).

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) muss den Gesetzentwurf für eine Reform des Telekommunikationsgesetzes überdenken. Sein Plan, dass Vermieter die Kabelfernsehgebühren nicht mehr als Betriebskosten auf die Mieter umlegen dürfen, ist im Bundesrat auf Widerstand gestoßen. Das Votum der Länderkammer ist wohl nicht das Ende, sondern der Beginn einer längeren Diskussion.

Berlin. Der Bundesrat hat einer ersatzlosen Streichung des sogenannten Nebenkostenprivilegs für die Kosten der Fernsehversorgung eine Absage erteilt. Die Länderkammer beschloss am Freitag (12. Februar 2021) eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein neues Telekommunikationsgesetz (TKG). Darin stellen die Länder zwar fest, ihrer Ansicht nach sei die Umlage der Kabelfernsehkosten auf die Mieter nicht uneingeschränkt mit dem Ziel eines diskriminierungsfreien Wettbewerbs für Telekommunikationsdienste vereinbar.

Zugleich kritisieren die Länder allerdings, mit einer Streichung der Umlagefähigkeit entfiele „ein etabliertes Finanzierungsinstrument zur Schaffung von Netzinfrastrukturen mit sehr hoher Kapazität, insbesondere FTTH-Glasfaseranschlüsse für Privathaushalte.“ Mit der Abkürzung „FTTH“ für englisch „fibre to the home“ („Faser bis ins Heim“) ist eine Glasfaserleitung bis in die Wohnung gemeint. Anders als bei „FTTC“ für englisch „fibre to the curb“ („Faser bis zum Bordstein“) verbleiben damit keine Kupferleitungen mehr, die Leistungsverluste bedeuten.

Investitionen in Glasfasernetze würden ausgebremst

Der Bundesrat verweist in seiner Stellungnahme darauf, dass kleine und mittlere Unternehmen bisher einen großen Teil vom bereits geschehenen Glasfaserausbau gestemmt hätten. Diese Unternehmen hätten bei der Finanzierung der Investitionen auf den Fortbestand der Umlagefähigkeit vertraut, die Sammelverträge mit den Vermietern der Haushalte als Kreditsicherheit gegenüber den Banken gebraucht.

So heißt es denn auch in der Stellungnahme ganz deutlich: „Eine ersatzlose Streichung würde den Ausbau in Gebäuden ausbremsen, verlässlichen Netzpartnern vor allem der Wohnungswirtschaft Investitionssicherheit nehmen und sie möglicherweise sogar in die Gefahr von Kreditrückzahlungsschwierigkeiten bringen.“ Deswegen bittet der Bundesrat die Bundesregierung, die Umlagefähigkeit der Kosten für den Kabelanschluss nicht ersatzlos zu streichen, wie es im bisherigen Gesetzentwurf vorgesehen ist (wir berichteten).

Bundesrat ohne Lösungsvorschlag – Wirtschaftsminister am Zug

Einen konkreten Gegenvorschlag hat die Länderkammer nicht beschlossen. Der von Schleswig-Holstein vorgeschlagene Kompromiss, die Umlagefähigkeit zu erhalten, den Mietern aber einen individuellen Ausstieg aus der Kabelversorgung zu gestatten, fand im Bundesrat keine Mehrheit. Die Länder schreiben in ihrer Stellungnahme lediglich, es sei sinnvoll, „Regelungen zu finden, die entsprechende Investitionsanreize in Netze mit sehr hoher Kapazität erhalten beziehungsweise ausgleichend neu schaffen und gleichzeitig etwaige Wettbewerbshindernisse beseitigen.“

Außerdem mahnte der Bundesrat, es brauche lange Übergangsfristen und einen Bestandsschutz für die Umlagefähigkeit bei bereits getätigten, aber noch nicht refinanzierten Investitionen in die Netze. Die Bundesregierung muss jetzt eine Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates verfassen. Dann kann sie den Gesetzentwurf nebst Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung an den Bundestag weitergeben. Es bleibt spannend abzuwarten, wie das Bundeswirtschaftsministerium sich positionieren wird.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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