Mietspiegel: Bundesregierung will Vergleichsmiete kleinrechnen

Einmal mehr hat die Bundesregierung eine populistische Neuregelung zum Mietrecht beschlossen. Diesmal trifft es die Mietspiegel. Sie sollen die örtliche Vergleichsmiete künftig über einen verlängerten Zeitraum hinweg errechnen, damit die Miete niedriger ausfällt. Mietanpassungen werden damit erschwert. Haus & Grund Rheinland Westfalen kritisiert das Vorhaben energisch.

Einmal mehr hat die Bundesregierung eine populistische Neuregelung zum Mietrecht beschlossen. Diesmal trifft es die Mietspiegel. Sie sollen die örtliche Vergleichsmiete künftig über einen verlängerten Zeitraum hinweg errechnen, damit die Miete niedriger ausfällt. Mietanpassungen werden damit erschwert. Haus & Grund Rheinland Westfalen kritisiert das Vorhaben energisch.

Berlin/Düsseldorf. Die örtliche Vergleichsmiete soll künftig über einen längeren Zeitraum berechnet werden. Statt bisher vier Jahren sollen dann sechs Jahre in die Berechnung der Vergleichsmiete einfließen. So hat es das Bundeskabinett gestern (18. September) beschlossen. Die Regierung setzt damit eine der Maßnahmen um, die sie beim sogenannten Wohngipfel ein Jahr zu vor beschlossen hatte (wir berichteten). Natürlich muss der Bundestag dem Plan noch zustimmen, bevor er in Kraft treten kann.

Das Ziel der neuen Vorgabe für die Erstellung der Mietspiegel: Durch die Einbeziehung älterer Mieten soll die ortsübliche Vergleichsmiete künstlich kleingerechnet werden. Das soll Mietanpassungen erschweren. Das gilt gerade auch in Städten mit geltender Mietpreisbremse, denn die Mietpreisbremse setzt bekanntlich an den ortsüblichen Vergleichsmieten an. Das Justizministerium hat laut Medienberichten ausgerechnet, dass diese Maßnahme Mietern schon im ersten Jahr eine Ersparnis von 117 Millionen Euro bringen soll.

Scharfe Kritik von Haus & Grund Rheinland Westfalen

Bei Haus & Grund Rheinland Westfalen stößt der Kabinettsbeschluss auf Kritik. „Die Mietspiegel sollen eine Einschätzung des örtlichen Mietniveaus ermöglichen und damit eine befriedende Funktion im Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter erfüllen“, erklärt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen. „Die Verlängerung des Betrachtungszeitraums sorgt dafür, dass die Mietspiegel diese Funktion nicht mehr erfüllen können. Sie spiegeln dann ein völlig verzerrtes Bild der Realität wider.“

Damit gehe die Änderung genau in die falsche Richtung. „Eigentlich müsste die Qualität der Mietspiegel durch mehr Transparenz und eine größere Datengrundlage verbessert werden“, bemerkt Konrad Adenauer, Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen. „Stattdessen macht die Bundesregierung die Mietspiegel zu einem politischen Instrument zum Kampf gegen vermeintlich zu hohe Mieten. Damit wird vor allem erreicht, dass sich immer mehr Vermieter durch Umwandlung in Eigentum aus dem Mietwohnungsmarkt verabschieden werden.“

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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