Mietwohnungen werden zunehmend in Eigentum umgewandelt

Offenbar gibt es einen Trend, zunehmend Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Allerdings lohnt ein genauerer Blick auf die Zahlen. Die liegen nur beispielhaft für Berlin vor und lassen keine Rückschlüsse darauf zu, dass Mieter zugunsten von Eigentümern verdrängt würden. Das Baukindergeld hat belegbar keinen schädlichen Einfluss.

Offenbar gibt es einen Trend, zunehmend Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Allerdings lohnt ein genauerer Blick auf die Zahlen. Die liegen nur beispielhaft für Berlin vor und lassen keine Rückschlüsse darauf zu, dass Mieter zugunsten von Eigentümern verdrängt würden. Das Baukindergeld hat belegbar keinen schädlichen Einfluss.

Berlin. Immer mehr Mietwohnungen werden in Eigentumswohnungen umgewandelt – diesen Trend hat die Bundesregierung zumindest für Berlin festgestellt. Gab es im Jahr 1991 noch 2.061 solcher Umwandlungen, waren es im Jahr 2017 16.548. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnen-, -bau- und -heimatministeriums auf eine kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor. Für andere Städte lagen dem Ministerium keine Zahlen vor.

Die Behörde geht aber davon aus, dass der Trend zumindest in anderen Großstädten der Republik ähnlich aussieht. In der Antwort an die Grünen, die Haus & Grund Rheinland Westfalen vorliegt, heißt es: „Die Entwicklung in großen Städten, exemplarisch in Berlin, zeigt, dass die Umwandlungen in Eigentumswohnungen in den letzten Jahren angestiegen sind.“ Für die Zeit nach der Wende zeichnen die Zahlen dabei ein wellenförmiges Bild.

Keine Belege für Verdrängung von Mietern

So stieg die Zahl der Umwandlungen von 2.061 Stück im Jahr 1991 kräftig an, bis sie im Jahr 2000 ihren bisherigen Höhepunkt erreichte. Damals gingen in Berlin 21.354 Mietwohnungen ins Wohneigentum über. Im ersten Jahrzehnt nach der Jahrtausendwende nahmen die Zahlen wieder deutlich ab, erreichten im Jahr 2008 einen Tiefpunkt von nur noch 4.633 Umwandlungen. Seither zeigt sich wieder eine deutlich ansteigende Tendenz.

In den letzten Jahren hält sich die Zahl der umgewandelten Wohnungen auf hohem Niveau: 2015 waren es 17.331, im Jahr 2016 13.225, im Jahr 2017 dann wieder 16.548. Aktuellere Zahlen sind noch nicht bekannt. Ob durch diese Entwicklung die Zahl der Eigenbedarfskündigungen gestiegen ist? Dazu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Es lässt sich also nicht belegen, dass vermehrt Mieter aus ihren Wohnungen zugunsten der Eigentümer verdrängt würden, wie es linke Gruppierungen immer wieder argwöhnen.

Welchen Einfluss hat das Baukindergeld?

Wird das Baukindergeld den Trend zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen weiter ankurbeln? Zwar könnte die Subvention zu verstärkter Nachfrage nach Eigentumswohnungen führen. Doch das Ministerium sieht hier keine Gefahr für eine Verdrängung von Mietern aus ihren Mietwohnungen. Denn: Baukindergeld bekommt nur, wer zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 einen Kaufvertrag abgeschlossen hat und die Wohnung tatsächlich selbst bewohnt. Anträge können bis maximal Ende 2023 gestellt werden.

Wer eine vermietete Eigentumswohnung erwirbt, kann den Mietern aber frühestens nach drei Jahren eine Eigenbedarfskündigung schicken. Mancherorts liegt die Frist sogar bei 10 Jahren. Im Anschluss kommt ein zeitaufwendiges Räumungsverfahren auf den neuen Eigentümer zu. Wer also Mieter zugunsten von Wohneigentum verdrängen wollte, könnte in aller Regel gar kein Baukindergeld erhalten. Junge Familien haben außerdem nicht viele Jahre Zeit für den Schritt ins Eigenheim. Selbst wenn die theoretische Möglichkeit im Einzelfall gegeben sein sollte, wäre sie also unattraktiv.

Strengerer Kündigungsschutz für Mieter überflüssig

Nur wenn eine Mietwohnung in Eigentum umgewandelt wird und der Mieter sein Vorkaufsrecht ausübt, könnte die Mieter-Familie tatsächlich Baukindergeld erhalten. In diesem Fall würde aber niemand aus seine Wohnung verdrängt. Dem Mietwohnungsmarkt ginge zwar eine Mietwohnung, aber zugleich auch eine Nachfrager-Familie verloren. Dieser Fall wäre also keine negative Folge des Baukindergeldes, sondern hätte lediglich den positiven Effekt einer steigenden Eigentumsquote.

Insgesamt zeigen die Zahlen: Eine Stärkung des gesetzlichen Schutzes von Mietern vor Eigenbedarfskündigungen scheint derzeit unbegründet. Tatsächlich geht aus der Antwort des Ministeriums auch hervor, dass aktuell in dieser Hinsicht keine konkreten Vorhaben bestehen. Unabhängig davon beobachte man jedoch die Rechtsprechung zum Thema Eigenbedarf. Die sucht bislang für jeden Einzelfall einen möglichst ausgewogenen Interessensausgleich – wir berichteten. Dieses Verfahren gewährleistet schon heute ein Höchstmaß an Gerechtigkeit.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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