Vermieter in NRW nicht im Stich lassen: Wir wollen vermieten!

Mieterbund, Sozialverbände und DGB haben das Bündnis „Wir wollen wohnen!“ gegründet – wir berichteten. Sie fordern: NRW soll Mietpreisbremse, Kappungsgrenzenverordnung und Kündigungssperrfristverordnung beibehalten. Haus & Grund Rheinland Westfalen appelliert dagegen: Ein positives Klima für privates Vermieten schaffen!

NRW sollte ein positives Klima für private Vermietung schaffen, denn: Wir wollen vermieten!

Mieterbund, Sozialverbände und DGB haben das Bündnis „Wir wollen wohnen!“ gegründet – wir berichteten. Sie fordern: NRW soll Mietpreisbremse, Kappungsgrenzenverordnung und Kündigungssperrfristverordnung beibehalten. Haus & Grund Rheinland Westfalen appelliert dagegen: Ein positives Klima für privates Vermieten schaffen!

Düsseldorf. „Rund 60 Prozent der Mietwohnungen in NRW stellen private Vermieter zur Verfügung. Sie garantieren über lange Zeit stabile Mieten“, stellt Prof. Dr. Peter Rasche fest. Der Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen betont: „Wer bezahlbares Wohnen will, muss diese Kleinvermieter entlasten und ein positives Klima für privates Vermieten schaffen!“ Sein Verband setzt sich daher für den Wegfall gesetzlicher Beschränkungen ein.

„Die Mietpreisbremse muss abgeschafft werden“, fordert Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen. „Geringverdiener profitieren davon gar nicht, sondern Besserverdiener, die nun weniger Miete zahlen müssen und sich größere Wohnungen leisten können. Denn Vermieter wählen den solventesten Mieter aus. Die Mietpreisbremse schafft keine neue Wohnung, denn Wohnungen baut man mit Baggern und nicht mit Bremsen.“

Zweckentfremdungsregelung ist überflüssig

Auch die Zweckentfremdungsregelung in Nordrhein-Westfalen sei Ausdruck von überflüssigem Aktionismus. „Sie soll eine Handlungsgrundlage gegen Kurzeitvermietungen wie zum Beispiel AirBnB sein. Dabei machen unzulässige Kurzzeitvermietungen weniger als 0,1 Prozent des gesamten Wohnungsbestandes aus“, sagt Amaya.

Auch die Kappungsgrenzenverordnung steht in der Kritik. Sie besagt: Im bestehenden Mietverhältnis darf der Vermieter die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anpassen. „Damit bestraft man vor allem private Vermieter, die ihre Mieten nicht regelmäßig anpassen, um ein gutes Verhältnis zu ihren Mietern zu pflegen“, stellt Erik Uwe Amaya fest und erklärt: „Verschärfungen der Rechtslage zwingen Vermieter zu Modernisierungen. Dann muss man die Miete anpassen können, zumal sie ohnehin nicht marktüblich ist, wenn sie unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.“ Daher sollte die Kappungsgrenze wie geplant zum 31. Mai 2019 auslaufen.

Kündigungssperrfrist von 8 Jahren ist unzumutbar

Bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen beträgt die Frist für eine Eigenbedarfskündigung drei Jahre. Die Kündigungssperrfristverordnung verlängert den Zeitraum in NRW auf acht Jahre. Das gilt noch bis zum 31.12.2021. „Dabei sind drei Jahre völlig ausreichend, eine neue Wohnung zu finden“, stellt Peter Rasche fest und klagt: „Dass ein Neueigentümer acht Jahre lang warten soll, bis er in seine eigenen vier Wände einziehen darf, ist unzumutbar.“ Wer den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum erschwere, entlaste dadurch nicht die angespannten Wohnungsmärkte.

„Der NRW-Wohnkostenbericht 2018 hat deutlich ergeben, dass die Nebenkosten stärker als die Kaltmieten gestiegen sind“, ergänzt Amaya. „Die Forderungen des Bündnisses sind daher abzulehnen. Das Motto muss nämlich vielmehr lauten: NRW darf Vermieter nicht im Stich lassen! Wir wollen vermieten!

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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