Bis ins hohe Alter im eigenen Heim wohnen bleiben: Das wünschen sich wohl die meisten Menschen. Da kommt früher oder später die barrierefreie Umgestaltung auf die Tagesordnung. Der Bund fördert das seit Jahren finanziell und hat jetzt auch für dieses Jahr wieder Mittel bereitgestellt, 75 Millionen Euro sind verfügbar. Wer die Förderung nutzen möchte, sollte sie nun schnell beantragen.
Berlin/Düsseldorf. Für die Reduzierung von Barrieren im Wohnraum gibt es jetzt wieder Fördermittel. Das Bundesbauministerium hat der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für ihr seit Jahren beliebtes Zuschussprogramm „Altersgerecht umbauen“ für dieses Jahr 75 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das hat das Ministerium kürzlich mitgeteilt. Damit können ab sofort wieder Zuschüsse beantragt werden.
Gefördert werden bauliche Maßnahmen wie etwa das Entfernen von Türschwellen, der Bau von Rollstuhlrampen, der Einbau von bodengleichen Duschen, Aufzügen oder Treppenliften. Umbaukosten in Höhe von bis zu 25.000 Euro sind förderfähig, der Zuschuss beträgt 10 Prozent dieser förderfähigen Kosten, also maximal 2.500 Euro. Wer größeres plant und seine Immobilie gleich auf den Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, bekommt sogar 12,5 Prozent Zuschuss, also maximal 6.250 Euro.
Sowohl private Eigentümer als auch Mieter können die Zuschüsse beantragen. Dabei muss der Antrag gestellt werden, bevor der Umbau in Auftrag gegeben wird. Nach Erhalt der Förderzusage muss der Antragsteller der KfW seine Identität nachweisen, beispielsweise per PostIdent-Verfahren. War das erfolgreich, kann der Umbau in Angriff genommen werden. Sobald die Baumaßnahme umgesetzt wurde, kann man der KfW die Rechnung (online) einreichen und der Zuschuss wird ausgezahlt.
Beliebtes Programm: Fördermittel zeitnah beantragen!
Das Förderprogramm existiert schon seit dem Jahr 2009, rund 360.000 Wohneinheiten konnten damit barrierefreier umgestaltet werden. Die Nachfrage ist angesichts der demographischen Entwicklung hoch, entsprechend schnell können die Fördermittel vergriffen sein: Im letzten Jahr dauerte es nur vier Wochen, bis die Gelder komplett vergeben waren. Wer einen Umbau für mehr Barrierefreiheit plant, sollte sich also mit der Beantragung beeilen.
Alle Informationen zum Förderprogramm sind auf der Website der KfW detailliert nachzulesen. Auch der Antrag ist direkt über das Online-Zuschussportal der Förderbank zu stellen. Rückfragen beantwortet das KfW-Infocenter unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 539 9002. Sofern private Vermieter mit dem Wunsch ihrer Mieter nach einem barrierefreien Umbau konfrontiert sind, finden sie Beratung zur rechtssicheren Umsetzung als Mitglied in ihrem Ortsverein von Haus & Grund.
Liftsysteme: Mitglieder von Haus & Grund profitieren doppelt
Der Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen unterstützt den barrierefreien Umbau seinerseits durch eine Kooperation mit der Firmengruppe Lifta / Lifton / sani-trans: Mitglieder der Ortsvereine von Haus & Grund Rheinland Westfalen erhalten neben der staatlichen Förderung beim Kauf eines Lifta-Treppenlifts einen Preisnachlass von 500 Euro. Gleiches gilt für die Hub- und Plattformlifte von sani-trans. Auf die Homelifte von Lifton gibt es sogar 1.000 Euro Preisnachlass.
Um den Rabatt zu bekommen, vereinbaren die Mitglieder einfach unter der Hotline 0800 - 101 25 18 einen unverbindlichen Beratungstermin mit dem Anbieter und weisen gleich bei der ersten Kontaktaufnahme darauf hin, dass eine Mitgliedschaft bei Haus & Grund besteht. Die Kundenberater von Lifta / Lifton / sani-trans helfen auf Wunsch auch bei der Beantragung der KfW-Förderung. Alle wichtigen Informationen zur Kooperation sind hier nachzulesen.
Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.